Fernwärmeversorgung - Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
Fernwärmeversorgung - Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Am 11. November 2023 ist die Fernwärmesatzung der Hansestadt Stralsund in Kraft getreten. Gleichzeitig verstärken die Stadtwerke Stralsund den Ausbau der Fernwärmenetze im Satzungsgebiet. Die Versorgungsgebiete der Fernwärmesatzung befinden sich in städtischen Bereichen mit dichter Bebauung sowie in neu zu erschließenden Gebieten in Knieper/Grünhufe, Dänholm, Tribseer Vorstadt und Frankenvorstadt.
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in einem Versorgungsgebiet der Fernwärmesatzung müssen seit dem 11. November 2023 berücksichtigen, dass grundsätzlich eine Verpflichtung zur Nutzung der Fernwärmeversorgungsanlage der Hansestadt Stralsund besteht
(vgl. §§ 5 und 6 der Fernwärmesatzung).
Mit diesem Online-Dienst können, soweit satzungsrechtlich erforderlich, Befreiungen vom Anschluss- und Benutzungszwang online beantragt werden (vgl. § 7 der Fernwärmesatzung).
Für Wärmeerzeugungsanlagen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Fernwärmesatzung der Hansestadt Stralsund am 11. November 2023 vorhanden gewesen sind, braucht kein Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang gestellt zu werden (vgl. § 7 Abs. 2 der Fernwärmesatzung).
Fragen zur Fernwärmesatzung der Hansestadt Stralsund werden Ihnen per Mail unter bauamt@stralsund.de beantwortet.