Leistungsbeschreibung

 

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache mit Ihrem Kind im Einwohnermeldeamt erforderlich ist. 

 

Auf Antrag der/des Personensorgeberechtigten kann für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ein Kindereisepass ausgestellt werden. Alternativ zum Kinderreisepass können der Personalausweis oder ein (biometrischer) Reisepass ausgestellt werden.

Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes. Die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden.

Hinweis

Mit diesem Online-Service können Sie elektronisch Daten an die zuständige Melde bzw. Pass- und Personalausweisbehörde übermitteln, damit den Bearbeitungsprozess beschleunigen und Wartezeiten verringern. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten persönlich vor Ort im Einwohnermeldeamt bestätigen und deshalb noch einmal, gemeinsam mit Ihrem Kind, die Meldebehörde aufsuchen.

An wen muss ich mich wenden?

Einwohnermeldebehörde der Hansestadt Stralsund.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Alter Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde mit aktueller Namensführung
  • Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
  • aktuelles Lichtbild als Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild)
  • Ausweis des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils

Welche Gebühren fallen an?

  • Ausstellung eines Kinderreisepasses: 13,00 Euro
  • Verlängerung und Aktualisierung des Kinderreisepasses: 6,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Dokument sollte rechtzeitig vor Nutzungsbeginn beantragt werden.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website Reise- und Sicherheitshinweise A - Z des Auswärtigen Amtes.

Weitere Informationen über den Kinderreisepass finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern.

Kontakt
Meldewesen