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Einsichtnahme in Bauakten


Leistungsbeschreibung

Bauakten entstehen während der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind. Bauherren und ihre Rechtsnachfolger sind nach § 16 der Bauvorlagenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BauVorlVO M-V) verpflichtet, ihre Bauakten aufzubewahren. Die Akten von Bauvorhaben werden außerdem vom Bauamt freiwillig im Bauaktenarchiv aufbewahrt. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen in die Bauakten Einsicht nehmen.

Die Einsichtnahme kann in der Regel durch Eigentümer oder Erwerber von Immobilien, Hausverwaltungen mit Einwilligung der Eigentümer, Gutachter oder Anwälte sowie Planer im Auftrag von Bauherren oder Eigentümern erfolgen. Dabei ist ein berechtigtes Interesse darzulegen und durch Vorlage von Auszügen aus dem Grundbuch, Kaufverträgen oder Vollmachten bzw. Einwilligungen nachzuweisen. Weiterhin ist ein Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen. Die Nachweise müssen dem Antrag online beigefügt werden.

Für jede Bauakte ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Die Bauakte wird zur persönlichen Einsichtnahme im Bauamt bereitgestellt. Sie werden per E-Mail informiert, wenn die Bauakte zur Einsichtnahme bereitliegt.

  • Nachweis der Eigentumsverhältnisse (z. B. Grundbuchauszüge, Kaufverträge )
  • Nachweis der Bevollmächtigung für Nicht-Eigentümer (z. B. Vollmacht des Eigentümers, Gerichtlicher Auftrag)
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

Für die Vollmacht des Eigentümers verwenden Sie bitte das Formular unter "Dokumente".

Für die Akteneinsicht werden Gebühren nach der Baugebührenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BauGebVO M-V) erhoben. Diese betragen je nach Aufwand für die Bereitstellung der Akte 32,00 EUR für die erste angefangene halbe Stunde, für jede weitere angefangene halbe Stunde 25,00 Euro.
Gebührenpflichtig ist der Antragsteller.