Förderung von Maßnahmen an Denkmalen
Förderung von Maßnahmen an Denkmalen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Mittel zur Förderung von Maßnahmen an Denkmalen können in einem begrenzten Umfang zur Verfügung gestellt werden. Diese können im Rahmen des jeweiligen Haushalts zur Unterstützung der Bauherren im laufenden Kalenderjahr gewährt werden.
Grundlage für eine Entscheidung der Unteren Denkmalschutzbehörde bei der Gewährung dieser städtischen finanziellen Beihilfe ist ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular der Denkmaleigentümer, das Sie im Download-Bereich finden.
Vorrausetzung für die Antragstellung ist eine zuvor mit den Denkmalbehörden abgestimmte, beantragte und von der Unteren Denkmalschutzbehörde erteilte Genehmigung nach § 7 Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern.
Die Höhe der Fördersummen richtet sich nach Art und Umfang der denkmalpflegerisch notwendigen Arbeiten zum Erhalt von Denkmalen und berücksichtigt die Anzahl der eingereichten Anträge.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist spätestens bis zum 31. Oktober des Jahres einzureichen.