Eheurkunde/ beglaubigte Abschrift beantragen
Eheurkunde/ beglaubigte Abschrift beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Ihr Anliegen wird so schnell wie möglich bearbeitet. Von weiteren Nachfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen, da diese Zeit und Aufwand in Anspruch nehmen, die besser für die eigentliche Bearbeitung Ihres Anliegens genutzt werden könnten.
Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.
Dabei sind Personenstandsurkunden auf Antrag denjenigen Personen zu erteilen, auf die sich ein Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument) zur Antragsberechtigung
- Nachweis des rechtlichen Interesses
Welche Gebühren fallen an?
- Für die Ausstellung einer Urkunde fallen 15,- € Gebühren an
- Für jedes weitere Exemplar bei gleichzeitiger Bestellung fallen 7,50 € Gebühren an
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fortführungsfrist des Eheregisters beträgt 80 Jahre. Anschließend können keine Personenstandsurkunden, sondern lediglich einfache Urkunden nach den archivrechtlichen Vorschriften ausgestellt werden.
Rechtsgrundlage
- § 61-66 PStG (Benutzung)
- § 5 Abs. 5 PStG (Fristen)
- § 48 PStG
- § 50 PStG