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Fischereiabgabe - Jahresgebühr zahlen


Leistungsbeschreibung

Wer in Mecklenburg-Vorpommern angeln oder fischen möchte, muss zuvor die staatliche Fischereiabgabe entrichten. Sie beträgt 10 Euro pro Kalenderjahr. Die Pflicht gilt sowohl für Anglerinnen und Angler mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern als auch für Gastangler aus anderen Bundesländern oder Staaten. Von der Fischereiabgabe befreit sind nur Personen, die keinen Fischereischein benötigen oder von der Fischereischeinpflicht befreit sind.

Der Nachweis über die gezahlte Abgabe muss beim Angeln stets mitgeführt werden – entweder digital (Ausdruck mgl.) oder in Form der Abgabemarke.

Die Fischereiabgabe kann über das Serviceportal des Landes M-V bequem online entrichtet werden. Nach Abschluss der Zahlung erhalten Sie den elektronischen Nachweis sofort zum Download. Dieser Nachweis kann ausgedruckt oder digital auf einem mobilen Gerät beim Angeln mitgeführt werden.

§ 9 Landesfischereigesetz Mecklenburg-Vorpommern (LFischG M-V)
§ 3 Verordnung über den Fischereischein und die Fischereiabgabe (FischereischeinVO M-V)

  • Die Abgabe gilt immer für ein Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember), unabhängig davon, wann sie gezahlt wird.
  • Ohne gültigen Nachweis darf keine Fischerei ausgeübt werden.
  • Alternativ kann eine Klebemarke bei den örtlichen Ordnungsämtern und bei bestimmten Ausgabestellen (z. B. Angelgeschäfte, Tourismuszentrale) bezogen werden. Dort erhalten Sie eine Fischereiabgabemarke, die Sie in Ihren Fischereischein einkleben. Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern haben, kleben die Marke in den Fischereischein ihres Bundeslandes oder auf ein dafür vorgesehenes Nachweisblatt.