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Arbeitslosengeld I beantragen


Leistungsbeschreibung

Arbeitslose erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld anstelle ihres Gehaltes. Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung und wird bei Arbeitslosigkeit gezahlt.

Das Arbeitslosengeld richtet sich nach dem pauschalierten Nettoentgelt, das sich aus dem zuletzt erzielten versicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt ergibt. Arbeitslose, die mindestens ein Kind im Sinne der Steuervorschriften haben, erhalten 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, ansonsten 60 Prozent. Die Höhe des Leistungssatzes ist von der Lohnsteuerklasse abhängig.

Wie lange Arbeitslosengeld bewilligt wird, hängt von der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung vor der Arbeitslosmeldung ab. Die Anspruchsdauer beträgt in der Regel mindestens 180 Kalendertage. Bei älteren Arbeitslosen kann die Anspruchsdauer bis zu 720 Kalendertage betragen.  

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer arbeitslos ist, die Anwartschaftszeit erfüllt und sich bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet hat. Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer beschäftigungslos ist, sich bemüht, ihre bzw. seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen) und den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Die persönliche Arbeitslosmeldung schließt den Antrag auf Arbeitslosengeld ein. Die Anwartschaftszeit hat in der Regel erfüllt, wer innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosmeldung 360 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt war oder sonstige Versicherungspflichtzeiten zurückgelegt hat oder sich antragspflichtversichert hatte.

In bestimmten Fällen kann die 2-Jahres-Frist verlängert werden.

Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie unter: 

  • Personalausweis (ersatzweise Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung)
  • Arbeitsbescheinigung (vom Arbeitgeber auszufüllen)
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z. B.
    • Kündigungsschreiben
    • Erklärung zur Arbeitsaufgabe
    • Bescheinigung über Bezug von Krankengeld
    • Bescheinigung über Nebeneinkommen

Den Antrags­vordruck erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit. Sie haben auch die Möglichkeit, ein Online-Formular zu nutzen. Das Online-Formular können Sie auf der untenstehenden Internetseite unter eServices Geldleistungen aufrufen.

Bei der Erfassung Ihrer Daten werden Sie durch den Antrag geführt und durch entsprechende Hinweise und Erläuterungen komfortabel unterstützt. Sollten Sie dennoch Schwierigkeiten beim Ausfüllen haben, hilft Ihnen eine kostenfreie Service-Hotline.

Die Vordrucke für gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Angaben (z. B. zu Besonderheiten bei der Verfügbarkeit von Schülern/Studenten oder Zeiten der Kindererziehung sowie zu Sonderfällen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung während des Leistungsbezuges) finden Sie ebenfalls dort.

Online-Formular

Die persönliche Arbeitslosmeldung in der zuständigen Agentur für Arbeit kann innerhalb von 3 Monaten vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit geschehen, muss aber spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen.

Wichtig ist, dass Sie sich umgehend arbeitsuchend melden.

Melden Sie sich spätestens 3 Monate vor Ende Ihres Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend.

Wenn Sie erst später erfahren, dass Sie arbeitslos werden, melden Sie sich bitte innerhalb von 3 Tagen ab Kenntnis arbeitsuchend.