Leistungsbeschreibung


Informationen über Bodenrichtwerte werden für vielfältige Zwecke benötigt:

Sie wollen ein Grundstück erwerben oder verkaufen und sich über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren?

Sie benötigen Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke, z. B. für die Grundsteuer?

Sie haben allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt und wollen sich über die Bodenpreise informieren?

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bieten Ihnen verschiedene Wege an, die gewünschten Informationen zu erhalten.

  • Sie können Einsicht in die Bodenrichtwerte bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort oder über Internetportale oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) nehmen. So erhalten Sie einfach, schnell und kostenfrei einen Überblick über die Bodenrichtwerte.
  • Schriftliche Auskünfte oder amtliche Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte können Sie beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

  • in den Landkreisen oder kreisfreien Städten von Mecklenburg-Vorpommern

Welche Unterlagen werden benötigt?


keine

Welche Gebühren fallen an?


  • Die mündliche Auskunft über Bodenrichtwerte und die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte in den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind kostenfrei.
  • Die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) sind kostenfrei.
  • Für schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte werden eine Grundgebühr zuzüglich einer Gebühr für jeden Bodenrichtwert erhoben.
  • Für standardisierte Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte (Bauflächen) wird eine Gebühr je Grundstück erhoben.
  • Für Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte für den Bereich eines Gutachterausschusses werden Gebühren erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?


keine

Was sollte ich noch wissen?


Die Vervielfältigung und Verbreitung der Bodenrichtwertkarten, auch auszugsweise, ist nur mit Genehmigung des Herausgebers gestattet.

Die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) ist kostenfrei.