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Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen


Leistungsbeschreibung

Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist. Zu den öffentlichen Straßen gehören dabei auch die Parkplätze.

Sondernutzungen können hier beantragt werden für:

  • Aufstellung von Tischen/Stühlen auf Freisitzflächen
  • Werbeaufsteller/Werbetafeln
  • Verkaufswagen/Verkaufsstände
  • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
  • Informationsstände
  • Fahrradständer
  • Plakatierung
  • Veranstaltungen
  • Herstellung von PKW/LKW-Auffahrten
  • Durchführung von Baumaßnahmen

Die Sondernutzungserlaubnis wird befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.

Wichtige Hinweise

Vor Tätigkeiten bzw. Vorhaben, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Personen oder Unternehmer - die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes - von der unteren Verkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Anordnung einholen.

Dies gilt unabhängig von der Erteilung einer Genehmigung zur Sondernutzung.

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan
  • Antrag

Rechtsgrundlagen

  • Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV)
  • Kommunalverfassung M-V
  • Straßensondernutzungssatzung der Hansestadt Stralsund
  • Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Stralsund
  • Sondernutzungsgebührensatzung der Hansestadt Stralsund

Fristen

Der Antrag ist rechtzeitig, jedoch mindestens 14 Tage vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung zu stellen. Es ist im eigenen Interesse, für die Bearbeitung einschließlich eventueller Rückfragen einen zeitlich ausreichenden Vorlauf einzuplanen.

Kosten/Gebühren

  • 33,00 Euro zzgl. Nutzungsgebühren gemäß Satzungen der Hansestadt Stralsund