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Bauvoranfrage stellen (Bauvorbescheid beantragen) - Achtung: Testsystem, noch nicht in Funktion -


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob Sie Ihr Bauvorhaben auf dem vorgesehenen Grundstück überhaupt verwirklichen dürfen.

In der Bauvoranfrage formulieren Sie Ihre Frage so klar und hinreichend bestimmt, dass eine eindeutige Antwort möglich ist. Fügen Sie der Bauvoranfrage die Unterlagen bei, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.

Der Bauvorbescheid ist gebührenpflichtig.

Erforderliche Unterlagen

Mit dem Bauvorbescheid sind diejenigen Bauvorlagen vorzulegen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind. Dem Antrag ist jedoch immer ein Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (nicht wesentlich älter als 3 Monate) beizufügen.

Jeder Antrag und jede Bauvorlage muss als eine eigene Einzeldatei erstellt und abgespeichert und in einem archivfähigen Portable Document Format (PDF/A nach ISO 19005-2) übermittelt werden. Dateianlagen innerhalb der PDF-Dateien sind unzulässig. Die gewählten Dateinamen müssen je einzelne Datei die Angaben zum Dateiinhalt und das Erstellungsdatum im Format Jahr, Monat, Tag (jjjjmmtt) enthalten. 

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Entscheidung zu einer Bauvoranfrage ist kostenpflichtig und beläuft sich auf EUR 73,00 bis EUR 3.570 je nach Umfang des Vorhabens und des Prüfaufwandes.

Basis für die Gebühr des Bauvorbescheides ist die zu erwartende Baugenehmigungsgebühr.

Die Gebühr für einen Vorbescheid kann unter Berücksichtigung eines geringeren Prüfaufwandes im Baugenehmigungsverfahren bis zur Hälfte auf die Baugenehmigungs-gebühr angerechnet werden.

Fristen

Die Geltungsdauer eines Bauvorbescheides beträgt in Mecklenburg-Vorpommern drei Jahre.  Auf Antrag kann der Vorbescheid unter Einhaltung der Frist um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Weiterer Ablauf

Nach Einreichung Ihres Antrages und Registrierung durch die Bauaufsicht der Hansestadt Stralsund, erhalten Sie eine Einladung auf eine Plattform, über die die weitere Kommunikation zu Ihrem Bauprojekt stattfindet.