Leistungsbeschreibung


Mit dem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung für baugenehmigungspflichtige Vorhaben beantragt. Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern unterscheidet zwischen dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, das durch ein weitgehend eingeschränktes Prüfprogramm charakterisiert ist (§ 63 LBauO MV) und dem "herkömmlichen" Baugenehmigungsverfahren (§ 64 LBauO MV) für Bauvorhaben, die nicht vom vereinfachten Baugenehmigungsverfahren bzw. von der Genehmigungsfreistellung (§ 62 LBauO MV) erfasst werden.

Mit dem Bauantrag sind alle Bauvorlagen einzureichen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlich sind. Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.

Erforderliche Unterlagen

Entsprechend der Bauvorlagenverordnung M-V sind mit dem Bauantrag u.a. folgende Bauvorlagen vorzulegen:

  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte und der Lageplan (§ 7),
  • Bauzeichnungen (§ 8),
  • Baubeschreibung (§ 9),
  • Nachweis der Standsicherheit (§ 10), soweit er bauaufsichtlich geprüft wird, einschließlich der Erklärung des Tragwerksplaners nach Maßgabe des Kriterienkataloges der Anlage 2,
  • Nachweis des Brandschutzes (§ 11), soweit er bauaufsichtlich geprüft wird und nicht bereits in den übrigen Bauvorlagen enthalten ist,
  • die erforderlichen Angaben über die gesicherte Erschließung hinsichtlich der Versorgung mit Wasser und Energie sowie der Entsorgung von Abwasser und der verkehrsmäßigen Erschließung, soweit das Bauvorhaben nicht an eine öffentliche Wasser- oder Energieversorgung oder eine öffentliche Abwasserentsorgungsanlage angeschlossen werden kann oder nicht in ausreichender Breite an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegt,
  • Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Festsetzungen darüber enthält,
  • Angaben zur Umsetzung der Barrierefreiheit.

Die Bauaufsichtsbehörde kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich ist.

Jeder Antrag und jede Bauvorlage muss als eine eigene Einzeldatei erstellt und abgespeichert und in einem archivfähigen Portable Document Format (PDF/A nach ISO 19005-2) übermittelt werden. Dateianlagen innerhalb der PDF-Dateien sind unzulässig. Die gewählten Dateinamen müssen je einzelne Datei die Angaben zum Dateiinhalt und das Erstellungsdatum im Format Jahr, Monat, Tag (jjjjmmtt) enthalten. 

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Baugenehmigungsgebühr ist abhängig vom anrechenbaren Bauwert des beantragten Vorhabens und des Genehmigungsverfahrens. Die Berechnung der Gebühr erfolgt entsprechend der Baugebührenverordnung M-V

Fristen

  • 3 Monate nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen im vereinfachten Verfahren nach § 63 LBauO M-V
  • keine Genehmigungsfrist im Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBauO M-V

Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung beträgt in Mecklenburg-Vorpommern drei Jahre. Innerhalb dieser Zeit muss mit dem Bau begonnen werden. Auf Antrag kann die Baugenehmigung unter Einhaltung der Frist um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Weiterer Ablauf

Nach Einreichung Ihres Antrages und Registrierung durch die Bauaufsicht der Hansestadt Stralsund, erhalten Sie eine Einladung auf eine Plattform, über die die weitere Kommunikation zu Ihrem Bauprojekt stattfindet.