Leistungsbeschreibung


Für Ihr Bauvorhaben brauchen Sie keine Genehmigung, wenn die Voraussetzungen nach § 62 LBauO M-V erfüllt werden.

Werden die Voraussetzungen erfüllt, können Sie die erforderlichen Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung bei der Gemeinde einreichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Einreichung der erforderlichen Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung (per Onlineservice)
  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
  • Lageplan gemäß § 7 Bauvorlagenverordnung M-V (BauVorlVO M-V)
  • Bauzeichnungen § 8 Bauvorlagenverordnung M-V (BauVorlVO M-V)
  • Baubeschreibung
  • Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Festsetzungen darüber enthält

Jeder Antrag und jede Bauvorlage muss als eine eigene Einzeldatei erstellt und abgespeichert und in einem archivfähigen Portable Document Format (PDF/A nach ISO 19005-2) übermittelt werden. Dateianlagen innerhalb der PDF-Dateien sind unzulässig. Die gewählten Dateinamen müssen je einzelne Datei die Angaben zum Dateiinhalt und das Erstellungsdatum im Format Jahr, Monat, Tag (jjjjmmtt) enthalten. 

Verfahrensablauf

Die Unterlagen sind bei der Gemeinde einzureichen. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Bearbeitungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

Erhalten Sie innerhalb eines Monats keine Rückmeldung oder erklärt die Gemeinde schon vorher schriftlich, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und sie eine Untersagung nach § 15 Absatz 1 Satz 2 des Baugesetzbuches nicht beantragen wird, dürfen Sie mit dem Bau beginnen. Entscheidet die Gemeinde, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, bekommen Sie Ihre Unterlagen zurück. Sie können bei Einreichung der Unterlagen bestimmen, dass Ihre Bauunterlagen in diesem Fall als Bauantrag behandelt werden sollen.

Fristen

Wenn Ihnen eine Genehmigungsfreistellung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnsanzeige bei der Abt. Bauaufsicht einreichen.

Weiterer Ablauf

Im Falle der Erklärung, dass die Unterlagen als Bauantrag zu behandeln sind, erhalten Sie nach Registrierung Ihres Antrages durch die Bauaufsicht der Hansestadt Stralsund eine Einladung auf eine Plattform, über die die weitere Kommunikation zu Ihrem Bauprojekt stattfindet.