Leistungsbeschreibung


Die Übernachtungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Steuer erheben und wie sie diese ausgestalten.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat die Übernachtungssteuersatzung beschlossen und erhebt diese Steuer ab dem 01.09.2023. Auf der Homepage der Hansestadt Stralsund unter der Kategorie „Ortsrecht“ steht die Satzung Interessierten zur Verfügung.

Beherbergungsbetriebe im Sinne dieser Satzung sind zum Beispiel Hotels, Pensionen, Privatzimmer, Camping- und Reisemobilplätze, Herbergen, Ferienhäuser sowie sämtliche Arten von Ferienwohnungen.

Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für entgeltliche Übernachtungen in den in der Hansestadt Stralsund gelegenen Beherbergungsbetrieben.

Steuerschuldner ist, wer eine vorübergehende Übernachtungsmöglichkeit in der Hansestadt Stralsund gegen Entgelt bereitstellt (Betreiber eines Beherbergungsbetriebes).

Wie hoch ist die anfallende Steuer?
Die Übernachtungssteuer beträgt 5 % des Netto-Übernachtungspreises (ohne Mahlzeiten).

Webportal
Um den Prozessaufwand zu minimieren, steht ein Webportal zur Verfügung, über das Sie Ihre Anzeige über die Bereitstellung von Beherbergungsmöglichkeiten einreichen sowie im späteren Verlauf Ihre Erklärungen über dieses Portal abgeben können.