Leistungsbeschreibung


Der Wesenskern der Nutzung an einer Grabstelle besteht in dem Recht, die Bereitstellung und Überlassung einer angemessenen Ruhestätte für einen Verstorbenen für die Dauer der gesetzlichen Ruhefrist.

Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist kann die Grabstelle durch den Nutzungsberechtigten abgemeldet bzw. kann die Nutzungszeit an der Grabstelle verlängert werden.

Welche Gebühren fallen an?


  • Beräumung eines Erdwahlgrabes 77,00 Euro, zuzüglich Verwaltungsgebühr 34,00 Euro
  • Beräumung eines Urnenwahlgrabes 54,00 Euro, zuzüglich Verwaltungsgebühr 34,00 Euro

(laut Gebührensatzung für den Zentralfriedhof der Hansestadt Stralsund vom 09.11.2017)