Leistungsbeschreibung


Für die Europaparlamentswahl, die Kreistagswahl und die Bürgerschaftswahl am 9. Juni 2024 werden wieder zahlreiche engagierte Bürgerinnen und Bürger gesucht, die am Wahltag in den Wahlräumen der 31 Wahlbezirke für den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe sorgen und am Abend die Stimmen auszählen. Dafür werden je nach Funktion im Wahlvorstand Aufwandentschädigungen von 40 Euro bis 90 Euro ausgezahlt. Die Wahlvorstandsmitglieder erhalten vorab eine Einweisung in die wahrzunehmenden Aufgaben. 

Meldungen sind online mit dem Anmeldeformular möglich.

Wahlvorstände in der Hansestadt Stralsund

Für jeden der 31 Wahlbezirke in der Hansestadt Stralsund wurde ein Wahlvorstand gebildet. Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer sind Sie Mitglied eines Wahlvorstandes und werden vormittags oder nachmittags eingesetzt und zählen außerdem ab 18:00 Uhr die Stimmen aus. Ein Wahlvorstand besteht in der Regel aus acht Personen:

  • Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher und Stellvertreterin bzw. Stellvertreter
  • Schriftführerin bzw. Schriftführer und Stellvertreterin bzw. Stellvertreter
  • vier Beisitzerinnen bzw. Beisitzer

Besondere Pflichten

Im Rahmen der Ausübung Ihrer Tätigkeit im Wahlvorstand sollte Neutralität und die unparteiische Ausübung des Ehrenamtes als selbstverständlich gelten. Dies bezieht sich sowohl auf eine unterbleibende Beeinflussung durch Worte, als auch auf den Verzicht des Tragens von Zeichen, die auf eine politische Einstellung hinweisen.

Eine weitere Verpflichtung stellt die Verschwiegenheit dar. Dies betrifft vor allem bekannt gewordene personenbezogene Daten oder die Tatsache, ob jemand von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht hat oder nicht. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung Ihres Ehrenamtes fort.

Aufgaben für alle Mitglieder

  • Einrichtung und Vorbereitung des Wahlraumes, Aufstellen der Wahlkabinen
  • Anbringen von Bekanntmachungen, Aushängen und Ausschilderungen
  • Verschließen der Wahlurnen nach Kontrolle, dass diese leer sind
  • Überwachung der Wahlhandlung, insbesondere zur Wahrung des Wahlgeheimnisses
  • Gewährleistung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum, Regelung des Zutritts sowie der Einhaltung von Hygienevorschriften
  • Beschlussfassung über bestimmte Sachverhalte, wie z. B. die Zulassung oder Zurückweisung einer Wählerin bzw. eines Wählers
  • Auszählung der Stimmen zur Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
  • Verpacken der Stimmzettel und sonstigen Wahlunterlagen am Ende des Wahltages
  • Beräumung und Herrichtung des Wahlraumes in den ursprünglichen Zustand

Aufgaben der Wahlvorsteherin/des Wahlvorstehers

  • Regelung der Einsatzzeiten der Wahlvorstandsmitglieder
  • Koordinierung der Durchführung des Wahlablaufes unter Beachtung von Hygienekonzepten
  • Entgegennahme und Überprüfung der Wahlunterlagen und des Wahlmaterials
  • Kontrolle der Anwesenheit aller Mitglieder des Wahlvorstandes
  • Auszahlung der Aufwandsentschädigung am Ende des Wahltages
  • Telefonische Meldung der Bereitschaft vor Wahlbeginn sowie der Wahlbeteiligung um 14:00 Uhr
  • Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
  • Berichtigung des Wählerverzeichnisses (nur auf Hinweis des Wahlbüros)
  • Leitung der Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und der Stimmenauszählung
  • Bekanntgabe der Entscheidungen des Wahlvorstandes sowie des Wahlergebnisses
  • Telefonische Schnellmeldung der Wahlergebnisse ab 18:00 Uhr
  • Abgabe der Wahlunterlagen am Abend

Aufgaben der Schriftführerin/des Schriftführers

  • Führung des Wählerverzeichnisses
  • Ausfüllen der Wahlniederschrift
  • Erfassen des Ergebnisses
  • Aufnahme eventueller Vermerke während der Wahlhandlung und der Auszählung
  • Abgabe der Wahlunterlagen am Abend

Stellvertreterin/Stellvertreter

Für die beiden zuvor genannten Funktionen gibt es jeweils eine Stellvertretung, die während einer Abwesenheit der oder des anderen die jeweiligen Aufgaben wahrnimmt. Sind beide anwesend, übernimmt die Stellvertretung Beisitzeraufgaben.

Aufgaben der Beisitzerinnen und Beisitzer

  • Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen bzw. Personalausweise
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Überwachung des Einwurfes der Stimmzettel in die Urnen

Auszählung der Stimmen

Ab 18:00 Uhr, nach Beendigung der Wahlhandlung, müssen zur Beschlussfähigkeit alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein und das Wahlergebnis ermitteln. Zuerst wird die Europaparlamentswahl ausgezählt, danach die Kreistagswahl und anschließend die Bürgerschaftswahl. 

Fertigung der Niederschrift

Nach der Stimmenauszählung sind die Ergebnisse in den Vordruck „Schnellmeldung“ einzutragen und umgehend per Telefon an das Wahlbüro zu melden. Anschließend sind die Ergebnisse in die Wahlniederschrift einzutragen. Die Niederschrift muss von allen Wahlvorstandsmitgliedern unterschrieben werden.

Abgabe der Unterlagen

Nach Abschluss aller Arbeiten sind die Unterlagen zu verpacken. Die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher sowie die Schriftführerin bzw. der Schriftführer werden diese dann am Wahlabend ins Wahlbüro bringen. Bei der Abgabe werden die Unterlagen durch das Wahlbüro geprüft.

Ende der Tätigkeit

Das zeitliche Ende Ihrer Tätigkeit richtet sich immer danach, wie hoch die Wahlbeteiligung ist und wie schnell und reibungslos die Auszählung der Stimmen funktioniert. Eine feste Uhrzeit kann daher nicht genannt werden. Nachdem das Ergebnis festgestellt worden ist und die Aufräumarbeiten durchgeführt worden sind, ist Ihre Aufgabe im Wahlvorstand beendet.

Wahlräume für die Europaparlamentswahl und die Kommunalwahlen  am 9. Juni 2024

Wahl-
bezirk
Stadtgebiet/Stadtteil Gebäude Anschrift
1 Altstadt Gemeinschaftshaus Katharinenberg 34
2 Altstadt Schulzentrum "Am Sund" Frankenhof 8
3 Altstadt Hansa-Gymnasium Fährwall 19
4 Kniepervorstadt Montessori-Schule L. Steinwich An den Bleichen 27
5 Kniepervorstadt Montessori-Schule L. Steinwich An den Bleichen 27
6 Kniepervorstadt Adolph-Diesterweg-Schule Rudolf-Virchow-Str. 23
7 Knieper Nord Hochschule Zur Schwedenschanze 15
8 Knieper Nord Adolph-Diesterweg-Schule Rudolf-Virchow-Str. 23
9 Knieper Nord Juri-Gagarin-Schule Wallensteinstraße 8
10 Knieper Nord Juri-Gagarin-Schule Wallensteinstraße 8
11 Knieper West Begegnungsstätte "Kiek in" Hans-Fallada-Straße 10
12 Knieper West SWG Service-Center Alexander-Puschkin-Weg 1
13 Knieper West Karsten-Sarnow-Schule Arnold-Zweig-Str. 159
14 Knieper West Karsten-Sarnow-Schule Arnold-Zweig-Str. 159
15 Knieper West Förderschule "Astrid Lindgren" Lion-Feuchtwanger-Str. 34
16 Knieper West Förderschule "Astrid Lindgren" Lion-Feuchtwanger-Str. 34
17 Tribseer Senioren-Zentrum "Am Tierpark" Barther Str. 29
18 Tribseer Seniorenzentrum "St. Josef" Jungfernstieg 2-3
19 Tribseer Hermann-Burmeister-Schule Jaromarstraße 10
20 Tribseer Hermann-Burmeister-Schule Jaromarstraße 10
21 Tribseer Hermann-Burmeister-Schule Jaromarstraße 10
22 Franken Jahnsportstätte Karl-Marx-Straße 11
23 Franken Schulzentrum "Am Sund" Frankenhof 8
24 Franken Schulzentrum "Am Sund" Frankenhof 8
25 Franken Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Wamper Weg 5
26 Süd Straßenbauamt Greifswalder Chaussee 63b
27 Süd Memo Clinic Rotdornweg 12
28 Süd Jugendherberge Devin Strandstraße 21
29 Grünhufe IGS Grünthal Grünthal 12a
30 Grünhufe IGS Grünthal Grünthal 12a
31

Grünhufe/Langendorfer Berg/
Lüssower Berg

IGS Grünthal Grünthal 12a