Leistungsbeschreibung


Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der für den Wohnort zuständigen Meldebehörde anzumelden.

Sie können hier die Anmeldung einer Nebenwohnung vorbereiten und die Angaben vorab an das Einwohnermeldeamt übermitteln.

Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegeben Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen.

Im Falle der gemeinsamen Anmeldung von Familienangehörigen oder Lebenspartnern mit denselben Zuzugsdaten (Tag des Zuzugs sowie frühere und gegenwärtige Wohnungen) genügt es, wenn eine der meldepflichtigen Personen persönlich bei der Meldebehörde erscheint. Diese Person muss versichern, dass sie zum Empfang der Daten der übrigen Meldepflichtigen berechtigt ist (auch Vollmachten der übrigen Meldepflichtigen sind geeignet). Für die Änderung der Wohnungsangaben in den Personaldokumenten bedarf es der Vorlage der Personalausweise oder der Reisepässe der übrigen Meldepflichtigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Personalausweis
  • Reisepass (falls vorhanden)
  • Kinderreisepass (falls vorhanden)
  • Geburtsurkunde(n) bzw. Eheurkunde
  • Wohnungsgeberbescheinigung/Vermieterbescheinigung

Welche Gebühren fallen an?


keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz

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Meldewesen