Leistungsbeschreibung


Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Steuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Sie treffen diese Regelungen in ihren Hundesteuersatzungen.

Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Impfausweis des Hundes zum Abgleich der Hunderasse (wichtig für Höhe der Hundesteuer)
  • Aktueller Nachweis bei Anträgen auf Hundesteuerbefreiung oder -ermäßigung (Schwerbehindertenausweis, Bescheid über die volle Erwerbsminderungsrente und andere)

Welche Gebühren fallen an?


  1. für den ersten Hund 95,00 EUR
  2. für den zweiten Hund 150,00 EUR
  3. für den 3. und jeden weiteren Hund 180,00 EUR
  4. für den ersten und jeden weiteren gefährlichen Hund 500,00 EUR