Leistungsbeschreibung


Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeiten für Anforderungen von Personenstandsurkunden zurzeit etwa 6-8 Wochen betragen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sind bei Fragen telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.

 

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.

An wen muss ich mich wenden?

Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Ausweis
  • für andere Personen, wie nähere Verwandte, ein Nachweis des rechtlichen Interesses

Welche Gebühren fallen an?


  • Für die Ausstellung einer Urkunde fallen 15,- € Gebühren an
  • Für jedes weitere Exemplar bei gleichzeitiger Bestellung fallen 7,50 € Gebühren an
Kontakt
Standesamt