Leistungsbeschreibung


Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung. Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  1. Familienname,
  2. frühere Namen,
  3. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  4. Doktorgrad,
  5. Ordensname, Künstlername,
  6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  7. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Auf Antrag können außerdem weitere Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden, wie:

  1. gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit
  2. Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht, Sterbedatum,
  3. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  4. frühere Anschriften,
  5. Einzugsdatum, Auszugsdatum,
  6. Familienstand,
  7. Religionszugehörigkeit.

Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.

Ausländische Mitbürger/innen müssen bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen:

  • Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
  • gegebenenfalls Vollmacht.

Welche Gebühren fallen an?


10,00 Euro

Was sollte ich noch wissen?


Für die Beantragung der einfachen Meldebescheinigung nutzen Sie bitte das Formular "Meldebescheinigung (einfache) beantragen"

Kontakt
Meldewesen