Leistungsbeschreibung


m Regelfall wird ein Fischereischein nur erteilt, wenn hierzu eine entsprechende Sachkundeprüfung abgelegt worden ist.

Personen die keinen Fischereischein (mit Prüfung) besitzen, aber trotzdem angeln wollen, können in M-V eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen, indem ein auf 28 Tage befristeter Fischereischein erteilt wird. Eine entsprechende Broschüre zu den wesentlichen Fragen des Fischerei- und Tierschutzrechts wird mit dem Schein ausgehändigt.

Der erste Originalschein kann in dem jeweiligen Kalenderjahr beliebig oft für einen Zeitraum bis zu jeweils 28 Tage verlängert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Örtliche Ordnungsbehörden (Ämter und amtsfreie Gemeinden), diese Behörden können weitere Stellen (Kurverwaltungen, Fremdenverkehrsvereine, Angelserviceläden etc.) in die Ausgabe der Dokumente einbezogen haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • schriftlicher Antrag

Der schriftliche Antrag ist bei den zuständigen Behörden erhältlich oder kann auch auf der Website der Oberen Fischereibehörde heruntergeladen werden.

Welche Gebühren fallen an?


  • Gebühr für den zeitlich befristeten Fischereischein: EUR 24,00

Was sollte ich noch wissen?


Neben dem Fischereischein benötigt jeder Angler noch eine gewässerspezifische Angelerlaubnis, die vom Fischereiberechtigten (Binnenfischer, Angelverein, Kommune) des Gewässers erworben werden kann. Angelerlaubnisse für die Küstengewässer des Landes M-V erteilt die Obere Fischereibehörde (LALLF M-V).