Leistungsbeschreibung


Hausnummern dienen dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes und der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Deshalb ist jedes zur selbstständigen Nutzung bestimmte Gebäue mit der durch die Hansestadt Stralsund zugeteilten Hausnummer zu versehen.

Hierzu stellt der Grundstückseigentümer bzw. der Inhaber grundstücksgleicher Rechte (Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer) im Zuge der Baugenehmigung bzw. vor Nutzungsbeginn einen Antrag auf Vergabe einer Hausnummer.

Nach Bearbeitung des Antrages ergeht ein Bescheid über die Festsetzung der Hausnummer. Diese wird dem Antragsteller und wichtigen Behörden und Trägern von Versorgungsaufgaben zugestellt.

Danach ist die festgesetzte Hausnummer umgehend am Gebäude nach den Grundsätzen der Hausnummernsatzung anzubringen.

Eine Verwendung von nicht amtlich vergebenen Hausnummern ist gemäß Hausnummernsatzung rechtswidrig.

Gesetzliche Grundlagen

Hausnummernsatzung der Hansestadt Stralsund

Welche Gebühren fallen an?


Die Gebühr wird gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Stralsund / Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung Pkt 4.4 erhoben.