Strelapass
Strelapass
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Der Strelapass kann von Einwohner/innen mit erstem Wohnsitz in Stralsund und deren Kindern bzw. Angehörigen in Anspruch genommen werden, sofern nachfolgende Voraussetzungen vorliegen:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Familien mit 2 Kindern
- Nachweis über die Gewährung von Kindergeld
Alleinerziehende Mütter und Väter
- Nachweis über die Gewährung von Kindergeld
Familien mit einem im Haushalt lebenden behinderten Angehörigen
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis
Empfängerinnen und Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bzw. Leistungen nach dem SGB Il
- Personalausweis
- Bewilligungsbescheid
Empfängerinnen und Empfänger von Hilfen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Personalausweis
- Rentenausweis oder Bescheid über Grundsicherung
Studierende
- Personalausweis
- Studienbescheinigung
Was sollte ich noch wissen?
Vergünstigungsbereiche (entsprechend der Entgelt- und Gebührenordnungen)
- Zoo Stralsund
- STRALSUND MUSEUM (in den Standorten Katharinenkloster, Museumshaus Mönchstraße 38 und Marinemuseum auf dem Dänholm)
- Stadtbibliothek
- HanseDom - Sportbad
- Sportjugend Mecklenburg-Vorpommern e.V.
- Familienbildungsstätte DRK e.V.
- Frauentreff "Sundine"
- Speicher am Katharinenberg
- Volkshochschule
- Musikschule
- Theater Vorpommern
- STIC-er Jugendtheater e.V.
Doppelte Ermäßigungen sind ausgeschlossen!
> Richtlinie Stralsunder Familien- und Sozialpass (Strelapass)
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