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Leistungsbeschreibung

Der Strelapass kann von Einwohner/innen mit erstem Wohnsitz in Stralsund und deren Kindern bzw. Angehörigen in Anspruch genommen werden, sofern nachfolgende Voraussetzungen vorliegen:

Familien mit 2 Kindern

  • Nachweis über die Gewährung von Kindergeld

Alleinerziehende Mütter und Väter

  • Nachweis über die Gewährung von Kindergeld

Familien mit einem im Haushalt lebenden behinderten Angehörigen

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis

Empfängerinnen und Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bzw. Leistungen nach dem SGB Il

  • Personalausweis
  • Bewilligungsbescheid

Empfängerinnen und Empfänger von Hilfen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem SGB XII

  • Personalausweis
  • Rentenausweis oder Bescheid über Grundsicherung

Studierende

  • Personalausweis
  • Studienbescheinigung

Vergünstigungsbereiche (entsprechend der Entgelt- und Gebührenordnungen)

  • Zoo Stralsund
  • STRALSUND MUSEUM (in den Standorten Katharinenkloster, Museumshaus Mönchstraße 38 und Marinemuseum auf dem Dänholm)
  • Stadtbibliothek
  • HanseDom - Sportbad
  • Sportjugend Mecklenburg-Vorpommern e.V.
  • Familienbildungsstätte DRK e.V.
  • Frauentreff "Sundine"
  • Speicher am Katharinenberg
  • Volkshochschule
  • Musikschule
  • Theater Vorpommern
  • STIC-er Jugendtheater e.V.

Doppelte Ermäßigungen sind ausgeschlossen!

> Richtlinie Stralsunder Familien- und Sozialpass (Strelapass)