BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Datenauskunft nach EU-Datenschutz-Grundverordnung


Leistungsbeschreibung

Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die betroffene Person das Recht, von der verantwortlichen Stelle darüber Auskunft zu erhalten, ob über sie personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:

  • die Verarbeitungszwecke;
  • die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
  • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
  • falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
  • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
  • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
  • wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
  • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und - zumindest in diesen Fällen - aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Rechtsgrundlagen

Art. 15 Abs. 1 DSGVO

Zuständige Stelle

Die Datenauskunft wird von der jeweils zuständigen Stelle der Hansestadt Stralsund (Ämter, Abteilungen) bearbeitet und durch den Datenschutzbeauftragten an die betroffene Person übermittelt.

Verfahrensablauf

Zum Antrag auf Datenauskunft ist die Anmeldung mit einem MV-Nutzerkonto erforderlich. Es kann ausgewählt werden, ob die Datenauskunft gesichert elektronisch oder schriftlich an die betroffene Person übermittelt werden soll.

Gebühren

Für die Datenauskunft werden keine Gebühren erhoben.

Fristen

Die Datenauskunft wird innerhalb eines Monats nach Antragstellung erteilt.