BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Links & Onlinedienste

Geburtsurkunde/ beglaubigte Abschrift beantragen


Leistungsbeschreibung

Ihr Anliegen wird so schnell wie möglich bearbeitet. Von weiteren Nachfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen, da diese Zeit und Aufwand in Anspruch nehmen, die besser für die eigentliche Bearbeitung Ihres Anliegens genutzt werden könnten.

 

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, ist es auch möglich, die Geburtsurkunde bei jedem anderen Standesamt zu erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Für den Geburtsort zuständiges Standesamt

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),

  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters,

  • für andere Personen gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

  • Für die Ausstellung einer Urkunde fallen 15,- € Gebühren an.
  • Für jedes weitere Exemplar bei gleichzeitiger Bestellung fallen 7,50 € Gebühren an.