Leistungsbeschreibung


Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeiten für Anforderungen von Personenstandsurkunden zurzeit etwa 6-8 Wochen betragen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sind bei Fragen telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.

 

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, ist es auch möglich, die Geburtsurkunde bei jedem anderen Standesamt zu erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Für den Geburtsort zuständiges Standesamt

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),

  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters,

  • für andere Personen gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

Welche Gebühren fallen an?


  • Für die Ausstellung einer Urkunde fallen 15,- € Gebühren an.
  • Für jedes weitere Exemplar bei gleichzeitiger Bestellung fallen 7,50 € Gebühren an.