Lebenspartnerschaftsurkunde/ beglaubigte Abschrift beantragen
Lebenspartnerschaftsurkunde/ beglaubigte Abschrift beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeiten für Anforderungen von Personenstandsurkunden zurzeit etwa 2-3 Wochen betragen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sind bei Fragen telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (z. B. für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren).
Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:
- die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
- zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
- gemäß dem Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde,
- Ort und Tag der Geburt,
- die Religionszugehörigkeit, sofern sie sich aus dem Lebenspartnerschaftsregister ergibt und
- Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:
- Lebenspartner und Lebenspartnerinnen,
- Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
- Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel sowie
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z. B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Als Nachweis Ihrer Identität ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Sofern Sie sich vertreten lassen, benötigt die vertretende Person ebenfalls ein Identitätsdokument sowie eine Vollmacht. Gegebenenfalls sind Nachweise für das rechtliche Interesse zu erbringen.
Welche Gebühren fallen an?
- Für die Ausstellung einer Urkunde fallen 15,- € Gebühren an
- Für jedes weitere Exemplar bei gleichzeitiger Bestellung fallen 7,50 € Gebühren an