Meldebescheinigung (einfache) beantragen
Meldebescheinigung (einfache) beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung. Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname,
- frühere Namen,
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad,
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können außerdem weitere Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden, wie:
- gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit
- Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht, Sterbedatum,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- frühere Anschriften,
- Einzugsdatum, Auszugsdatum,
- Familienstand,
- Religionszugehörigkeit.
Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Ausländische Mitbürger/innen müssen bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen:
- Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
- gegebenenfalls Vollmacht.
Welche Gebühren fallen an?
5,00 Euro
Was sollte ich noch wissen?
Für die Beantragung der erweiterten Meldebescheinigung nutzen Sie bitte das Formular "Meldebescheinigung (erweiterte) beantragen"