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Spielhalle - Betriebserlaubnis beantragen


Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Absatz 1 Satz 1 oder des § 33d Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung dient, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

  • Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
  • Eine Vereinbarkeit insbesondere mit § 5 GlüStVAG M-V ist gegeben.

  • Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
  • Grundriss und Lageplan der Räumlichkeiten
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution, welches den Vorgaben des § 6 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 entspricht
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
  • Pacht-/Mietvertrag
  • Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug

  • Gebührenrahmen für die Erlaubnis: 174,00 - 1.872,00 EUR
Verwaltungsgebühr: 174,00 EUR - 1872,00 EUR

Die beantragte Erlaubnis gilt nach Ablauf von 3 Monaten als erteilt. Die Frist beginnt jedoch erst mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen.