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Bewohnerparkausweis beantragen (Erstantrag)


Leistungsbeschreibung

Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Insbesondere in größeren Städten ist in vielen Wohnquartieren das Parken zu bestimmten Zeiten oder generell nur mit einer Sonderparkberechtigung, einem Bewohnerparkausweis, erlaubt. Die Bewohnerparkvorrechte können aber auch in Bereichen mit Parkraumbewirtschaftung als Befreiung von der Pflicht, die Parkscheibe auszulegen oder die Parkuhr/den Parkscheinautomaten zu bedienen, angeordnet sein.

Bewohnerparkvorrechte sind vorrangig mit Zeichen 286 oder 290.1 StVO mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis...frei" oder mit Zeichen 314/315 StVO mit Zusatzzeichen "Nur Bewohner mit Parkausweis..." gekennzeichnet.

Ein Anrecht auf einen Parkplatz besteht mit der Erteilung eines Bewohnerparkausweises nicht.

Für Schwerbehinderte reservierte Parkplätze sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.

In der Hansestadt Stralsund werden Bewohnerparkausweise ausschließlich für Bewohner mit Hauptwohnsitz ausgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Erteilung der Bewohnerparkausweise sind die

  • Landkreise,
  • kreisfreien Städte,
  • großen kreisangehörigen Städte und die
  • Gemeinden mit mehr als 20 Tausend Einwohnern (Städte Güstrow, Waren/Müritz, Neustrelitz, Parchim) zuständig.

Diese ordnen auch die Bewohnerparkbereiche entsprechend § 45 1b Nr. 2a StVO straßenverkehrsrechtlich an.

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

Ggf. schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters zur dauerhaften Überlassung eines Kraftfahrzeuges an den Antragsteller, wenn dieser nicht Halter desselben ist.

ab 01.08.2023:

  • 1/2 Jahr: online 72,00 Euro; bei der Behörde 74,00 EUR
  • 1 Jahr: online 105,00 Euro; bei der Behörde 108,00 EUR

Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.