Bankbriefauskunft Kfz
Bankbriefauskunft Kfz
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Über die Bankbriefauskunft können Sie unter Angabe der ZBII-Nummer (Fahrzeugbrief-Nummer), des amtlichen Kennzeichens und des Namens des Fahrzeughalters erfahren, ob der Fahrzeugbrief bei der Zulassungsbehörde bereits vorliegt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden ist die Zulassungsbehörde des Sitzes, oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle zuständig.
Verfahrensablauf
Nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Zulassungsbehörde auf.
Voraussetzungen
keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
Für die Statusabfrage fallen keine Gebühren und Auslagen an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Fahrzeugbrief wird nur ca. 2 Wochen bei der Zulassungsbehörde aufbewahrt, bevor er an die entsprechende Bank bzw. Leasinggesellschaft zurückgeschickt wird.