Leistungsbeschreibung


Petitionen sind Eingaben, mit denen Vorschläge, Bitten oder Beschwerden in eigener Sache, für andere oder im allgemeinen Interesse vorgetragen werden, die im Zusammenhang mit dem Handeln oder Unterlassen von staatlichen Organen, Behörden oder sonstigen Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, stehen oder Vorschläge zur Gesetzgebung enthalten. 

Mit einer Petition können Sie behördliche Entscheidungen in Mecklenburg-Vorpommern oder landesgesetzliche Regeln überprüfen lassen, Sie können aber auch Vorschläge zur Gesetzgebung unterbreiten oder auf Missstände hinweisen. Die Einzelinitiative ist uns dabei genauso willkommen wie die Eingabe vieler hundert Menschen.

Voraussetzungen


Jede Bürgerin, jeder Bürger, auch jedes Kind hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Das Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz sagt hierzu:

„Das Petitionsrecht nach Artikel 10 der Landesverfassung steht jeder natürlichen Person und jeder inländischen juristischen Person des Privatrechts zu. Geschäftsfähigkeit ist zur Ausübung des Eingabenrechts nicht erforderlich; es genügt, dass die Person in der Lage ist, ihr Anliegen verständlich zu äußern.“