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Einheitlicher Ansprechpartner in M-V


Leistungsbeschreibung

Einheitliche Stellen stellen Ihnen bedarfsgerecht die nötigen Antragsformulare bereit, versorgen Sie mit Informationen über die jeweiligen Verwaltungsverfahren, prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und leiten sie den zuständigen Behörden zu. Der Service richtet sich an Interessenten aus Deutschland aber auch insbesondere an EU-Bürger und EU-Bürgerinnen aus den Mitgliedstaaten. Der Einheitliche Ansprechpartner (EAH) ist zentraler Vermittler zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem (ausländischen) Dienstleister.

Planen Sie Ihre Geschäftsaufnahme in Mecklenburg-Vorpommern oder möchten Änderungen zu Ihrem Unternehmen vornehmen? Mit dem Antragsassistenten des Einheitlichen Ansprechpartners haben Sie die Möglichkeit, die Gründung oder Änderung schnell und kostengünstig über das Internet vorzunehmen.

In einem initialen Dialog grenzen wir Ihr Anliegen so ein, dass die speziell für Ihr Vorhaben und Ihre Person notwendigen Anträge samt der dazugehörigen Formulare und Dokumente automatisch vom System zusammengestellt werden können. Bearbeiten Sie diese direkt am Computer, reichen Sie Ihr Vorhaben anschließend mit Hilfe dieses Antragsassistenten zur Genehmigung ein. Eine personengebundene Registrierung stellt sicher, dass Ihre Daten geschützt sind und Sie Ihre Dokumente und Formulare zeit- und ortsunabhängig Stück für Stück zusammentragen können.

Sie können alle für die Aufnahme und die Ausübung Ihrer Dienstleistung nötigen Verfahren und Formalitäten über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. Voraussetzung dafür ist, dass diese Dienstleistung unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/123/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 (EG Dienstleistungsrichtlinie) fällt.

Sie können diese Leistung in Anspruch nehmen, wenn Sie in Deutschland eine Dienstleistung selbständig wirtschaftlich erbringen wollen.