Leistungsbeschreibung


Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) fördert selbstgenutztes Wohneigentum von Familien mit Kindern und Alleinerziehenden.

Sie können für jedes Kind unter 18 Jahren, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, EUR 12.000 Baukindergeld bekommen für:

  • den Neubau oder Kauf von selbst genutzten Häusern oder Eigentumswohnungen.

Kein Baukindergeld bekommen Sie:

  • wenn
    • alle Ihre Kinder 18 Jahre und älter sind oder
    • Ihre Kinder nicht mehr in Ihrem Haushalt leben und
    • Sie keinen Anspruch mehr auf Kindergeld haben.
  • wenn Sie schon einmal Baukindergeld für eine andere Wohnimmobilie bekommen haben,
  • wenn Sie bereits eine Wohnimmobilie besitzen,
  • für Ferien-/Wochenendhäuser und Ferienwohnungen,
  • wenn Ihnen das Wohneigentum übertragen wird, zum Beispiel durch
    • (vorweggenommene) Erbfolge,
    • testamentarische Verfügung oder
    • Schenkung.
  • bei Kauf oder Übertragung von Eigentum zwischen
    • Ehegatten,
    • Lebenspartnern oder
    • Partnern einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft.
  • bei Kauf oder Übertragung von Eigentum zwischen Verwandten eines Haushaltsmitgliedes in gerader Linie, zum Beispiel
    • Kinder,
    • Eltern,
    • Großeltern oder
    • Urgroßeltern.
  • wenn Sie Ihr Wohneigentum von einem Haushaltsmitglied kaufen.

Baukindergeld können Sie nur bekommen, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten:

  • bei Familien oder Alleinerziehenden mit einem Kind: Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen darf maximal EUR 90.000 Euro im Jahr betragen
  • bei Familien oder Alleinerziehenden mit mehreren Kindern: Die Grenze erhöht sich jeweils um EUR 15.000. Beispiel: Bei zwei Kindern darf Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal EUR 105.000 Euro im Jahr betragen (EUR 90.000 + EUR 15.000).

Das Baukindergeld wird als Zuschuss gezahlt:

  • für jedes förderfähige Kind unter 18 Jahren: EUR 1.200 pro Jahr und
  • 10 Jahre lang.

Für jedes weitere förderfähige Kind bekommen Sie jeweils EUR 12.000 in 10 Jahren zusätzlich.

Wenn Sie aus Ihrer geförderten Wohnimmobilie

  • ausziehen,
  • sie vermieten oder
  • verkaufen,

erfüllen Sie die Förderbedingungen nicht mehr. Sie müssen die KfW Bankengruppe sofort schriftlich darüber informieren. Sie bekommen dann kein Baukindergeld mehr.

Die Antragstellung für das Baukindergeld erfolgt im Zuschussportal der KfW Bankengruppe.

Hinweis
Eine Antragstellung ist nur im Rahmen verfügbarer Bundesmittel möglich. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Wenn Sie für Ihre Familie Wohneigentum für den eigenen Bedarf kaufen oder bauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.

Das Baukindergeld richtet sich an Familien mit Kindern, die ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und selbst darin leben möchten. Sie können es nur dann beantragen, wenn Sie die Immobilie selbst nutzen und noch kein Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland besitzen.

Das Baukindergeld wird als Zuschuss gezahlt:

  • für jedes Kind bis 18 Jahre: EUR 1200 pro Jahr
  • 10 Jahre lang

Insgesamt können Sie EUR 12.000 für jedes Kind erhalten, wenn Sie 10 Jahre lang ununterbrochen selbst in der Wohnung oder dem Haus wohnen. Wichtig ist das Alter des Kindes zum Zeitpunkt der Antragstellung. Auch wenn Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, nachdem Sie den Antrag gestellt haben, bekommen Sie weiterhin die Förderung.

Für die Förderung spielt es keine Rolle, ob Sie selbst neu bauen, einen Neubau kaufen oder eine Bestandsimmobilie übernehmen möchten. Wichtig ist aber, dass die Baugenehmigung ab dem 01.01.2018 erteilt oder der Kaufvertrag frühestens am 01.01.2018 geschlossen wurde. Außerdem müssen die Kosten für den Neubau oder Kauf (ohne Erwerbsnebenkosten) höher sein als die Förderung durch das Baukindergeld.

Sie können die Förderung durch das Baukindergeld auch mit anderen Förderprogrammen kombinieren.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Bei der Antragstellung: Sie müssen zunächst keine weiteren Unterlagen einreichen

Nach der Bestätigung Ihres Antrags durch die KfW Bankengruppe: Sie müssen die folgenden Unterlagen online über das KfW-Zuschussportal einreichen:

  • Einkommensteuerbescheide
    • des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragseingang, von Ihnen als antragstellende Person und falls vorhanden
    • Ihres im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft
  • amtliche Meldebestätigung: die Meldebestätigung oder Meldebescheinigung muss das geförderte Wohneigentum als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz von
    • Ihnen als antragstellende Person,
    • der im Antrag angegebenen Kinder sowie
    • Ihres Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft ausweisen.
  • Grundbuchauszug: der Grundbuchauszug muss
    • die Adresse Ihres Wohneigentums,
    • Sie als (Mit-)Eigentümer und
    • den Grund der Eintragung ausweisen.
  • Gegebenenfalls müssen Sie auf Nachfrage der KfW Bankengruppe weitere Unterlagen einreichen, zum Beispiel notarieller Kaufvertrag oder Baugenehmigung.
  • Ab dem 22. Januar 2021 müssen zuvor genannte Dokumente durch alle Antragstellende verpflichtend eingereicht werden.

Hinweise

  • Die Meldebestätigung muss das Geburtsdatum der Kinder enthalten.
  • Wenn der Grundbucheintrag noch nicht vorliegt, können Sie den Nachweis zunächst mit der Auflassungsvormerkung erbringen.

Welche Gebühren fallen an?


  • keine

Welche Fristen muss ich beachten?


  • Antragstellung: spätestens 6 Monate nach dem Einzug in die selbst genutzte Wohnimmobilie
  • Einreichung erforderlicher Unterlagen: innerhalb von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt der Bestätigung Ihres Antrags durch die KfW Bankengruppe

Hinweis
Wenn Sie die Fristen nicht einhalten, verfällt Ihr Anspruch auf das Baukindergeld.

Anträge / Formulare


  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein