Anmeldung zur Fischereischeinprüfung
Anmeldung zur Fischereischeinprüfung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Zum Erwerb eines Fischereischeins auf Lebenszeit wird von Anglern / Sportfischern eine entsprechende Sachkundeprüfung (Fischereischeinprüfung) abgefordert.
Die Sachkundeprüfung beinhaltet die Sachgebiete allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Fanggerätekunde und Rechtskunde. Die Prüfung dauert 90 Minuten, es werden 60 Fragen (12 Fragen je Sachgebiet) im multiple-choise-Verfahren gestellt (drei Antwortmöglichkeiten je Frage - eine Antwort ist anzukreuzen). Bestanden hat der Prüfungsteilnehmer, der mindestens sechs Fragen je Komplex und insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat.
Voraussetzungen
Die Teilnahme an der Prüfung ist unter Einhaltung der Anmeldefrist (7 Tage) bei der zuständigen Prüfungsbehörde anzuordnen.
Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Einverständniserklärung eines Elternteils erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Die Prüfung ist gebührenpflichtig:
- für Personen über 18 Jahre: 25 Euro
- für Personen unter 18 Jahre: 15 Euro
Rechtsgrundlagen
- Fischereischeinprüfungsverordnung M-V
- Land- und Ernährungswirtschaftskostenverordnung M-V (Gebührennummer 304.3)
Verfahrensablauf
- Anmeldung
- Einzahlung der Gebühr
- Teilnahme an der Prüfung
- Erteilung des Zeugnisses oder Prüfungsbescheid