Leistungsbeschreibung


Das Liegenschaftsbuch beinhaltet sachliche Informationen zum Flurstück (z. B. Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, ...) und persönliche Daten (Eigentümer des Flurstücks, ...). Man kann Flurstücksnachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Flurstücks- und Eigentümernachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Grundstücksnachweise und Bestandsnachweise beantragen oder zum Teil über die GeoShops der Landkreise und kreisfreien Städte erwerben.

An wen muss ich mich wenden?

Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch dürfen nur von den unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie den am automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI), der Landgesellschaft M-V mbH sowie den Gemeinden und Landkreisen hergestellt, erteilt und vervielfältigt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?


ggf. Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?


Für die Bereitstellung von Auszügen aus dem Liegenschaftsbuch werden Gebühren nach der jeweils geltenden Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (VermKostVO M-V) erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?


keine

Was sollte ich noch wissen?


Eine Vervielfältigung, Weiterverarbeitung, Umwandlung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf gemäß § 34 GeoVermG M-V der Zustimmung der zuständigen Vermessungs- und Geoinformationsbehörde.