Bauleitpläne Online-Portal
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Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sie können über die Inhalte eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) Auskunft beantragen. Die Kommune ist verpflichtet Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.
Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,
- wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
- welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
- welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.
Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
- Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
- Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
- Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
Verfahrensablauf
- Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Kommune den gewünschten Bebauungsplan im Internet bereitgestellt hat.
- Wenden Sie sich ansonsten persönlich, telefonisch, per Post oder per E-Mail an die für den Bebauungsplan zuständige Kommune.
- Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
- vor Ort bei der zuständigen Behörde
- online
- per Post
An wen muss ich mich wenden?
Gemeinde
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
abhängig von der Komplexität des Auskunftsersuchens
Rechtsgrundlage
- § 10 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- § Section 10 (3) sentence 2 of the German Building Code (BauGB)
- § § 10 (3) zdanie 2 niemieckiego kodeksu budowlanego (BauGB)
- § 10 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- § Section 10 (3) sentence 2 of the German Building Code (BauGB)
- § § 10 (3) zdanie 2 niemieckiego kodeksu budowlanego (BauGB)
Bemerkungen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.