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Zweitausfertigungen für Steuerbescheide und Kontoauszüge


Leistungsbeschreibung

Mit diesem Onlineservice können Sie Zweitausfertigungen von Steuerbescheiden der Hansestadt Stralsund und entsprechende Kontoauszüge beantragen.

Die Nachweise werden z. B. für folgende Angelegenheiten benötigt:

  • Erstellung von Nebenkostenabrechnungen
  • für die eigene Steuererklärung
  • zur Vervollständigung der eigenen Unterlagen

Die Anforderung von Nachweisen kann für folgende Steuerarten erfolgen: Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Zweitwohnungssteuer.

Sofern Sie nicht für sich selbst einen Antrag stellen, ist für die Anforderung der steuerlichen Nachweise die Übermittlung einer Vollmacht erforderlich.

Es entstehen Gebühren in Höhe von 10,00 Euro je Nachweis.