Zweitausfertigungen für Steuerbescheide und Kontoauszüge
Zweitausfertigungen für Steuerbescheide und Kontoauszüge
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Mit diesem Onlineservice können Sie Zweitausfertigungen von Steuerbescheiden der Hansestadt Stralsund und entsprechende Kontoauszüge beantragen.
Die Nachweise werden z. B. für folgende Angelegenheiten benötigt:
- Erstellung von Nebenkostenabrechnungen
- für die eigene Steuererklärung
- zur Vervollständigung der eigenen Unterlagen
Die Anforderung von Nachweisen kann für folgende Steuerarten erfolgen: Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Zweitwohnungssteuer.
Voraussetzungen
Sofern Sie nicht für sich selbst einen Antrag stellen, ist für die Anforderung der steuerlichen Nachweise die Übermittlung einer Vollmacht erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen Gebühren in Höhe von 10,00 Euro je Nachweis.
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