Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit beantragen
Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit beantragen
Leistungsbeschreibung
- Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
Verfahrensablauf
- Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten muss eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragt werden.
- Die Beantragung muss schriftlich erfolgen.
- Beim Aufstellen in Gaststätten muss der Betreiber der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.
- Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.
Voraussetzungen
Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- Pacht-/Mietvertrag
- Grundriss und Lageplan der Räumlichkeiten
- Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
Welche Gebühren fallen an?
Die genaue Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand. Die Rahmengebühr beträgt: 32,00-445,00 EUR entsprechend der jeweiligen Betriebsart.
Rechtsgrundlage
- § 33C Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)
- § Section 33C (3) of the Trade Regulation Act (GewO)
- § § 33C (3) ustawy o regulacji handlu (GewO)
- Spielverordnung (SpielV)
- Tarifstelle 105 der Gewerbekostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GewKostVO M-V)
- Gaming Ordinance (SpielV)
- Tariff item 105 of the Mecklenburg-Vorpommern Trade Costs Ordinance (GewKostVO M-V)
- Rozporządzenie w sprawie gier hazardowych (SpielV)
- Pozycja taryfowa 105 rozporządzenia w sprawie kosztów handlowych Meklemburgii-Pomorza Przedniego (GewKostVO M-V)