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Leistungsbeschreibung

Am 23.02.2025 findet die Bundestagswahl statt. Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum, als auf der Wahlbenachrichtigung angegeben, wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Wahlscheinanträge müssen bis Freitag, 21.02.2025 18:00 Uhr, gestellt werden. Nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann der Antrag noch am Wahltag bis 15:00 Uhr gestellt werden.

Der beantragte Wahlschein wird Ihnen mit den Briefwahlunterlagen zugeschickt. Bitte beachten Sie bei der Beantragung die Postlaufzeiten.

Hinweis

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl können mit diesem Online-Dienst voraussichtlich ab Januar 2025 beantragt werden.

 

keine

Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an das Briefwahlbüro. Reichen Sie die Wahlunterlagen bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle ein.

Das Einsenden der Wahlunterlagen ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei.

Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.