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Förderung kultureller Projekte und kultureller Veranstaltungen


Leistungsbeschreibung

Zur Stärkung und für eine größere Vielfalt des Kulturlebens in der Stadt stellt die Hansestadt Stralsund jährlich Mittel aus dem Kulturetat zur Durchführung von kulturellen Projekten und kulturellen Veranstaltungen zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind kulturelle Gruppen, Vereine, Einzelkünstler und weitere Interessenten, die ihr kulturelles Projekt/kulturelle Veranstaltung in der Hansestadt Stralsund umsetzen. 

  • Anträge auf Förderung für kulturelle Projekte in der Hansestadt Stralsund sind bis zum 13. Januar 2025 zu stellen.
  • Anträge auf Förderung für kulturelle Veranstaltungen sind jeweils 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, jedoch spätestens bis zum 31. Oktober des aktuell laufenden Antragsjahres zu stellen.

Für die Gewährung einer der oben genannten kulturellen Zuwendungen durch die Hansestadt Stralsund bedarf es eines Online-Antrages, der über das Serviceportal OpenR@thaus der Hansestadt Stralsund gestellt werden kann.

Die Hinweise zur Antragstellung auf Förderung kultureller Projekte bzw. zur Antragstellung auf Förderung kultureller Veranstaltungen sind zu beachten.

Nach Bearbeitung der fristgerecht vorgelegten Unterlagen, der Befürwortung durch den Fachausschuss der Bürgerschaft und der Bewilligung der Haushaltsmittel durch das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern erfolgt eine Zuwendung durch die Hansestadt Stralsund.

  • vollständiger Antrag
  • detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan (Einnahmen und Ausgaben)
  • ausführliche Projektkonzeption
  • bei Bedarf weitere Anlagen

bei Vereinen:

  • Eintragung ins Vereinsregister
  • Satzung
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit