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Hundesteuer Ersatzmarke


Leistungsbeschreibung

Hundeführer müssen außerhalb des Hauses oder des befriedeten Grundbesitzes eine gültige Hundesteuermarke mitführen. Diese ist auf Verlangen der berechtigten Personen vorzuzeigen oder zu Kontrollzwecken auszuhändigen.

Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt.

Die Hundesteuerersatzmarke wird beim Kämmereiamt der Hansestadt Stralsund, Abt. Steuern, beantragt.

Für die Hundesteuerersatzmarke fällt nach der Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Stralsund eine Gebühr von 7,00 EUR an.

Die Hundesteuerersatzmarke wird beim Kämmereiamt der Hansestadt Stralsund, Abt. Steuern, beantragt.