Leistungsbeschreibung


Die Umschreibung von Grab-Nutzungsrechten kann auf Antrag erfolgen.

Meist ist dies erforderlich, wenn der Nutzungsberechtigte selbst verstorben ist oder die Unterhaltung der Grabstätte nicht mehr gewährleistet werden kann.

Welche Gebühren fallen an?


Verwaltungsgebühr 34,00 Euro

(laut Gebührensatzung für den Zentralfriedhof der Hansestadt Stralsund vom 09.11.2017)