Leistungsbeschreibung


Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, wenn Sie eine Wohnung mieten wollen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde.

Der Antrag ist bei der Gemeindeverwaltung zu stellen, in deren Zuständigkeitsbereich man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Gültigkeitsdauer beträgt ab dem Tag der Ausstellung 1 Jahr.

Gesetzliche Grundlagen

Der Wohnberechtigungsschein basiert auf dem Wohnungsbindungsgesetz (§ 5 WoBindG) und dem Wohnraumförderungsgesetz (§ 27 Abs. 3 bis 5 WoFG).

Voraussetzungen

Wohnberechtigungsscheine erhalten nur Haushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach § 9 Abs. 2 WoFG nicht übersteigt.

Für Mecklenburg-Vorpommern gilt, dass die festgelegten Einkommensgrenzen im ersten Förderweg jeweils um bis zu 40 % überschritten werden dürfen.

  Bundesweit innerhalb von M-V Wohnungsgröße
Einpersonenhaushalt 12.000 Euro 16.800 Euro 45 m²
Zweipersonenhaushalt 18.000 Euro 25.200 Euro 60 m²
für jede weitere Person im Haushalt + 4.100 Euro + 5.740 Euro + 15 m²

 

Welche Unterlagen werden benötigt?


Um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, stellen Sie einen Antrag und fügen Nachweise über Ihr Einkommen und ggf. das Ihrer Haushaltsmitglieder bei.

Welche Gebühren fallen an?


Die Gebühren für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines betragen zwischen 6,00 bis 12,00 Euro.

Rechtsgrundlage


Der Wohnberechtigungsschein basiert auf dem Wohnungsbindungsgesetz (§ 5 WoBindG) und dem Wohnraumförderungsgesetz (§ 27 Abs. 3 bis 5 WoFG).